Profis
09.04.15
Zwei Punkte Abzug für SpVgg Unterhaching
Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit hatte der Drittligist SpVgg Unterhaching die Auflage erhalten, bis zum 22. Januar 2015 eine bis Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Die Schließung dieser Liquiditätslücke konnte nicht vollumfänglich nachgewiesen werden, so dass dem Verein gemäß Zulassungsrichtlinien zur 3. Liga zwei Punkte in der laufenden Spielzeit abgezogen werden.
Diese Entscheidung wurde heute vom Zulassungsbeschwerdeausschuss final bestätigt, sie ist somit rechtskräftig.